24.02.2016, 20:36
(24.02.2016, 20:05)dj3ue schrieb: Hallo Lars.
Das ist zwar eine gute Idee, aber zum einen stand die miserable Kühlung nicht im Verkaufsprospekt, zum anderen ist ein selbst abgeholtes Geräte kein Fernabsatz mit der dazugehörigen Geld-Zurück-Garantie ;-)
Wenn es ein offensichtlicher Mangel ist greift die Gewährleistung/Garantie.
Du hast also das Recht auf Nachbesserung und abstellen des Mangels, falls nicht möglich, dann kannst du vom Vertrag zurücktreten da es sich um ein fehlerhaftes Produkt handelt.
Oder du verkaufst das Gerät und holst dir vom Erlös ein anderes ohne Mangel.
Du siehst, es gibt mehrere Möglichkeiten, auch ohne Fernabsatz. ;-)
73 de Lars