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Schwarzfunker
#6
"Das AfuG sagt dazu nämlich nur Rufzeichennennung aller 10 min bzw Anfang und ende vom QSO !"

Eben nicht!

§ 11 Rufzeichenanwendung

(1) Rufzeichen dienen der Identifikation. Die für den jeweiligen Verwendungszweck zugeteilten Rufzeichen sind bei Beginn und Beendigung jeder Funkverbindung sowie mindestens alle zehn Minuten während des Funkverkehrs zu übermitteln.

In C4FM ist die Übermittlung mit der Aussendung gekoppelt. Eine Rufzeichennennung ist insofern nicht erforderlich.
FT-991 und weitere Fantasieeintragungen verweisen ja nicht auf den jeweiligen Funkanmateur. Im Menü der Geräte wird  zum Eintragen des Rufzeichens aufgefordert und nicht der Gerätetyp abgefragt.

Eine grundlose Sperre liegt nicht vor, wenn das gesperte Rufzeichen nicht existent ist.
73 Uli
Sysop des Forums
Sysop bei DB0BLO (C4FM/FM - 438,800 MHz) + ( SVXLink 48880 - 439,275 MHz),
APRS-Digis: DM0DM, DM0TT, DB0BLO, DB0WOL, DB0LOS, DB0FFO
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  • DO7NE (06-21-2018)
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Schwarzfunker - von DL8RO - 15.06.2018, 08:35
RE: Schwarzfunker - von DL1DLX - 15.06.2018, 09:16
RE: Schwarzfunker - von DL8RO - 15.06.2018, 10:00
RE: Schwarzfunker - von DL1DLX - 17.06.2018, 08:40
RE: Schwarzfunker - von DO5SPA - 17.06.2018, 09:11
RE: Schwarzfunker - von DL8RO - 17.06.2018, 18:03

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