04.05.2018, 21:16
Hallo C4FM Benutzer,
aktuelle ist das Thema in aller Munde, die Datenschutz Grundverordnung der EU (DSGVO) sowie das neu Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die ab Ende Mai 2018 anzuwenden ist.
Die Macher der Verordnungen geben ganz klar vor, das personenbezogene Daten zu schützen sind. Nun betrifft das nicht nur die ganz großen Unternehmen, sondern auch alle noch so kleinen. Und letztlich betrifft es auch uns, in unserem Hobby. Das Amateurfunkrufzeichen lässt sich eindeutig einer Person zuordnen, und damit findet meiner Meinung nach die neue Vorordnung auch hier Anwendung.
Ich habe mich daher entschlossen, in meine Software WiresX2Web, eine Anonymisierung einzubauen und empfehle den Relaisverantwortlichen, diese auch zu aktivieren. Die neue Version ist ab sofort verfügbar.
Zur Nennung des Rufzeichens sind wir verbal verpflichtet, ob es eine Verpflichtung gibt, es auch korrekt in C4FM auszusenden ist nicht klar. Wenn man auf den Frequenzen das Rufzeichen und ggfs. seine Position überträgt ist das eine Sache, die in einem überschaubaren Kreis bleibt (HF Empfang). Wenn es aber Portale, Webseiten oder Dashboards gibt, die diese Informationen einfach ungefragt öffentlich ins Internet übertragen ist das eine ganz andere Geschichte.
Die neuen Verordnungen schreiben ein explizites Opt-IN vor, und eigentlich ist es auch der richtige Weg. Ich werde mich zu dem Thema in der nächsten Zeit mit einem Datenschutzfachmann unterhalten, um ein Opt-IN für alle Benutzer zu ermöglichen.
Das hier ist meine Meinung, aber ich würde mich über eure Meinungen zu dem Thema ebenfalls freuen. Das Thema ist wichtig, und daher würde ich mich über eine rege Diskussion freuen.
aktuelle ist das Thema in aller Munde, die Datenschutz Grundverordnung der EU (DSGVO) sowie das neu Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die ab Ende Mai 2018 anzuwenden ist.
Die Macher der Verordnungen geben ganz klar vor, das personenbezogene Daten zu schützen sind. Nun betrifft das nicht nur die ganz großen Unternehmen, sondern auch alle noch so kleinen. Und letztlich betrifft es auch uns, in unserem Hobby. Das Amateurfunkrufzeichen lässt sich eindeutig einer Person zuordnen, und damit findet meiner Meinung nach die neue Vorordnung auch hier Anwendung.
Ich habe mich daher entschlossen, in meine Software WiresX2Web, eine Anonymisierung einzubauen und empfehle den Relaisverantwortlichen, diese auch zu aktivieren. Die neue Version ist ab sofort verfügbar.
Zur Nennung des Rufzeichens sind wir verbal verpflichtet, ob es eine Verpflichtung gibt, es auch korrekt in C4FM auszusenden ist nicht klar. Wenn man auf den Frequenzen das Rufzeichen und ggfs. seine Position überträgt ist das eine Sache, die in einem überschaubaren Kreis bleibt (HF Empfang). Wenn es aber Portale, Webseiten oder Dashboards gibt, die diese Informationen einfach ungefragt öffentlich ins Internet übertragen ist das eine ganz andere Geschichte.
Die neuen Verordnungen schreiben ein explizites Opt-IN vor, und eigentlich ist es auch der richtige Weg. Ich werde mich zu dem Thema in der nächsten Zeit mit einem Datenschutzfachmann unterhalten, um ein Opt-IN für alle Benutzer zu ermöglichen.
Das hier ist meine Meinung, aber ich würde mich über eure Meinungen zu dem Thema ebenfalls freuen. Das Thema ist wichtig, und daher würde ich mich über eine rege Diskussion freuen.